Die Gefahrenabwehr ist Dreh- und Angelpunkt des Polizei- und Ordnungsrechts. Die Befugnisse der Behörden richten sich dabei auch nach dem einschlägigen Gefahrentyp. Welche der unten aufgeführten Gefahrentypen gibt es nicht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, es gibt keine öffentliche Gefahr.
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