Die Gefahrenabwehr ist Dreh- und Angelpunkt des Polizei- und Ordnungsrechts. Die Befugnisse der Behörden richten sich dabei auch nach dem einschlägigen Gefahrentyp. Welche der unten aufgeführten Gefahrentypen gibt es nicht?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.