Polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen müssen sich grundsätzlich an den richtigen Adressaten wenden. Wie nennt man diesen regelmäßig?
vorherige Frage nächste FrageStimmt. Grundsätzlich kann nur der Störer (= der Verantwortliche) in Anspruch genommen werden.
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