Maßgeblich im Polizei- und Ordnungsrecht sind auch verschiedene Zwangsmittel. Welches der folgenden ist kein solches Zwangsmittel?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Die Ordnungshaft kann von einem Richter im Strafprozess angeordnet werden, wenn sich zum Beispiel Zeugen unberechtigterweise der Aussage verweigern, § 70 Abs. 1 StPO.
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