Wer ist kein Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB?
vorherige Frage nächste FrageDoch. Mietet sich jemand ein Pferd für einen Ausritt, so ist er laut BGH Tieraufseher gemäß § 834 BGB (BGH, Urt. v. 30.09.1986, Az. VI ZR 161/85).
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