Ein selbstständiger Hufschmied wird während des Beschlags durch ein tretendes Pferd verletzt. Sein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Tierhalter ... ?
vorherige Frage nächste FrageVoll ins Schwarze! Der verletzte Hufschmied konnte den Tierhalter ungekürzt in Anspruch nehmen. Das OLG Hamm stellte fest, dass sich ein Hufschmied zwar beim Beschlagen einer erhöhten Tiergefahr aussetzt. Grundlage dafür sei allerdings der Beschlagvertrag und der befreie den Tierhalter nicht von seiner gesetzlichen Haftung (OLG Hamm, Urt. v. 22.04.2015, Az. 14 U 19/14).
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