Was gilt für Demos auf der öffentlichen Grünanlage zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Bis zum 17. August 1999 wäre diese Antwort aber richtig gewesen (vgl. § 16 Abs. 1 Versammlungsgesetz alte Fassung in Verbindung mit Bannmeilengesetz alte Fassung).
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