Die Fristen für die Tilgung der Punkte aus dem Register ändern sich ebenfalls. Aber wie genau?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden von nun an nach zweieinhalb Jahren getilgt, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren.
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