Wenn sich ein Soldat verbal gegen einen Befehl auflehnt und sich weigert, ihn auszuführen, begeht er nach dem Wehrstrafgesetz (WStG) …?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Fahnenflucht begeht nach § 16 WStG derjenige, der sein Truppe oder Dienststelle eigenmächtig verlässt, um sich der Wehrpflicht dauerhaft zu entziehen oder um nicht an einem bewaffneten Einsatz teilnehmen zu müssen.
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