Der Schleim von bestimmten Krötenarten aus Mexiko und den USA ruft Rauschzustände hervor. Welche der folgenden Handlungen ist dabei betäubungsmittelrechtlich unerheblich?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Gucken ist erlaubt – aber nicht lecken, kaufen oder verkaufen!
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