Wer ist Besitzer im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes von Marihuanapflanzen, die auf einem frei zugänglichen Waldgrundstück an entlegener Stelle angebaut wurden?
vorherige Frage nächste FrageNein, auf die Eigentümerverhältnisse kommt es nicht an (OLG Celle, Beschl. v. 21.01.2013, Az. 32 Ss 160/12).
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