Wer ist Besitzer im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes von Marihuanapflanzen, die auf einem frei zugänglichen Waldgrundstück an entlegener Stelle angebaut wurden?
vorherige Frage nächste FrageNein. Besitz setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (OLG Celle, Beschl. v. 21.01.2013, Az. 32 Ss 160/12). Das fehlt dem Spaziergänger.
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