Ein Kurierfahrer, der im Auftrag eines anderen zwecks Weiterverkauf Betäubungsmittel zu Abnehmern transportiert, macht sich strafbar als …?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Wenn der Kurierfahrer die „Ware“ lediglich transportiert und keinen eigenen Gestaltungsspielraum bei den Geschäften hat, leistet er Hilfe im Sinne des § 27 StGB. Lesenswert hierzu BGH, Urt. v. 28.02.2007, Az. 2 StR 516/06.
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