Welche Vorschrift regelt, dass die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches auch auf das Nebenstrafrecht anwendbar sind?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Nach § 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gelten die Vorschriften des allgemeinen Teils des StGB für das bei seinem Inkrafttreten bestehende und zukünftige Bundes- und Landesrecht, soweit nichts Gegenteiliges geregelt ist.
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