Dürfen Adelige ein "von" im Namen führen?
vorherige Frage nächste FrageGenau, wenn ein Adelstitel vor dem vor dem 14.8.1919 erworben wurde, ist er Teil des Familiennamens. Dies ergibt sich aus Art. 109 Abs. 3 S. 2 der Weimarer Reichsverfassung, die insoweit als einfaches Bundesrecht weitergilt.
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