Welchen dieser Familiennamen könnte man nicht ändern lassen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Auch wenn ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs ist oder nicht deutsch klingt kann er grundsätzlich nicht geändert werden, vgl. Verwaltungsvorschrift Nr. 37 Absatz 1 S. 1 zum Namensänderungsgesetz.
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