Dürfen Eltern ihrem Kind so viele Vornamen geben wie sie wollen oder gibt es eine Höchstgrenze?
vorherige Frage nächste FrageDies ist so nicht richtig. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist es mit dem Elternrecht vereinbar, den Namen Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro auf vier Vornamen zu kürzen (Beschl. v. 28.01.2004, Az. 1 BvR 994/98).
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