Dürfen Eltern ihrem Kind so viele Vornamen geben wie sie wollen oder gibt es eine Höchstgrenze?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Eine alleinerziehende Mutter wollte ihren Sohn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro nennen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat daraufhin entschieden, dass der Name auf fünf Vornamen gekürzte werden muss. Das Bundesverfassungsgericht sah hierin keinen Eingriff in die Grundrechte der Mutter und nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 28.01.2004, Az. 1 BvR 994/98).
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