Rechtsquiz zum Namensrecht


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Frage 5

Welcher weibliche Vornamen wurde durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit zugelassen (mehrere richtige Antworten möglich)?

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  • Genau. Ursprünglich hatten die Gerichte "Kiran" als Mädchennamen nicht zulassen wollen, weil er das Geschlecht nicht eindeutig erkennen lasse. Das Bundesverfassungsgericht sah dies jedoch anders, weil auch ein geschlechtsneutraler Name zulässt, dass ein Kind sich mit seinem Geschlecht identifiziert (Beschl. v. 05.12.2008, Az. 1 BvR 576/07). Antwort 4 ist ebenfalls richtig.

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