Was passiert, wenn eine Person, die mit bürgerlichem Namen Andreas Shell heißt, sich die Domain www.shell.de registrieren lässt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das bei der Registrierung von Domains geltende Prioritätsprinzip greift nicht, wenn ein Namensträger viel bekannter ist als der andere. Das hat der BGH im sogenannten "Shell-Urteil" entschieden: Die Nutzer erwarten, dass sie unter www.shell.de das Mineralölunternehmen finden. (Urt. v. 22.11.2001, Az. I ZR 138/99).
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