Rechtsquiz zum Namensrecht


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Frage 10

Tobias Lütke und Lena Weißmeier sind unverheiratet, wollen aber trotzdem, dass ihr Sohn einen Doppelnamen bekommt. Deswegen soll der Junge mit Vornamen Franz Lütke heißen, Familienname soll Weißmeier sein. Darf man ein Kind nach dem eigenen Nachnamen nennen?

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