Tobias Lütke und Lena Weißmeier sind unverheiratet, wollen aber trotzdem, dass ihr Sohn einen Doppelnamen bekommt. Deswegen soll der Junge mit Vornamen Franz Lütke heißen, Familienname soll Weißmeier sein. Darf man ein Kind nach dem eigenen Nachnamen nennen?
vorherige Frage nächste FrageDas ist leider falsch. Früher wurde dies noch vertreten, so beispielsweise vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main für den Vornamen „Holgerson“ (Beschl. v. 3. 9. 1991, Az. 20 W 412/90). Inzwischen entscheiden die Gerichte jedoch anders.
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