Was ist nicht im privaten Nachbarrecht des BGB geregelt?
vorherige Frage nächste FrageNein. Die Grenzabmarkung gibt es nämlich im BGB. Nach § 919 BGB kann ein Grundstückseigentümer vom Eigentümer eines Nachbargrundstück verlangen, dass dieser bei der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitwirkt.
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