Wie nennt man den Vorgang, bei dem Baumwurzeln oder Zweige in ein Nachbargrundstück eindringen?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Wenn der Eigentümer eines Grundstücks bei Errichtung eines Gebäudes über die Grenze baut, nennt man das Überbau, § § 912 BGB. Der Nachbar hat dann Anspruch auf eine Geldrente, die sogenannte Überbaurente.
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