Wie nennt man den Vorgang, bei dem Baumwurzeln oder Zweige in ein Nachbargrundstück eindringen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, nach § 910 BGB kann der Grundstücks-eigentümer Zweige und Wurzeln, die in sein Grundstück eindringen, abschneiden und behalten, falls sie die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen.
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