Die meisten Musiker und Bands beschäftigen einen Manager. Ein Managementvertrag ist grundsätzlich ein ...?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Laut BGH sind Managementverträge Verträge über Dienste höherer Art im Sinne des § 627 Abs. 1 BGB (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1982, Az. I ZR 134/80). Das bedeutet auch, dass ein Musiker sich jederzeit fristlos ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes von seinem Manager trennen kann – sofern § 627 Abs. 1 BGB nicht im Vertrag wirksam abbedungen wurde.
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