Musiktitel werden heute überwiegend online gekauft. Oft verwenden die Anbieter AGB, die es den Käufern untersagen, die Musikdateien weiterzuveräußern. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage zur AuswertungDas ist absolut richtig! Zuletzt machten die Richter am OLG Hamm deutlich, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht für digitale Kopien von Hörbüchern, E-Books oder sonstigen Multimediadateien – also auch Musikdateien – gilt (OLG Hamm, Urt. v. 15. Mai 2014, Az. 22 U 60/13).
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.