Wie lautet ein zentraler Grundsatz des Urheberrechts?
vorherige Frage nächste FrageAbsolut richtig, siehe § 17 Abs. 2 UrhG. Hat ein Urheber sein Werk einmal in Verkehr gebracht, kann er nicht mehr über das weitere Schicksal des Werkes bestimmen, sein Verbreitungsrecht hat sich erschöpft.
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