Rechtsquiz zum Musikrecht


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Frage 11

Welche GEMA-Gebühr müssen Ärzte zahlen, die in ihren Praxisräumen das Radio im Hintergrund laufen lassen?

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  • Voll ins Schwarze! Der BGH gab einem Düsseldorfer Zahnarzt Recht, der in seiner Praxis im Hintergrund das Radio laufen ließ. Die Wiedergabe sei innerhalb der Praxisräume nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig (BGH, Urt. v. 18. Juni 2015, Az. I ZR 14/14).

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