Gibt es einen Vertrag zwischen GEMA und Youtube, der die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf der Videoplattform regelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Von 2007 bis 2009 gab es zwischen GEMA und Youtube einen entsprechenden Vertrag. Über einen Folgevertrag wurde zunächst noch verhandelt, man konnte sich aber nicht einigen. GEMA- und Youtube-Vertreter sehen sich nun vermehrt vor Gericht: Zuletzt verkündete das Hanseatische OLG in seinem Urteilen vom 1. Juli 2015, dass Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer auf der Plattform haftet (Hanseatisches OLG, Urt. v. 1. Juli 2015, Az. 5 U 87/12 und 5 U 175/10).
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