Zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ist die Stellung eines Nachmieters auf Mieterseite zulässig. Ammenmärchen oder Wahrheit?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Allerdings muss der Mieter sein berechtigtes Interesse nicht nur behaupten, sondern auch darlegen. Zudem muss sein Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages das des Vermieters an dem Bestand des Mietvertrages beträchtlich überragen!
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