Welche dieser Aussagen trifft auf das in § 562 BGB geregelte Vermieterpfandrecht zu?
vorherige Frage nächste FrageNicht ganz:Gemäß § 562 a S.1 BGB erlischt das Pfandrecht nur, wenn die Sachen mit Wissen und ohne Widerspruch des Vermieters entfernt werden.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.