Was trifft auf die Wohngemeinschaft zu?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Wohngemeinschaften bilden eine BGB-Gesellschaft. Der Gesellschaftszweck ist die Unterhaltung einer gemeinsamen Unterkunft. Sie tritt aber nicht nach außen als Gesellschaft auf und ist deshalb als Innengesellschaft zu qualifizieren.
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