Immer öfter verlangen Vermieter von potenziellen Mietern eine Selbstauskunft. Welche Fragen sind dabei erlaubt?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut, solche Fragen sind erlaubt. Eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO wird regelmäßig dann abgegeben, wenn eine vorherige Pfändung beim Mieter nicht erfolgreich war. Oft ist der Mieter also alles andere als solvent. Der Vermieter soll aber sichergehen können, dass der Mieter monatlich seine Miete zahlen kann. Dafür spricht auch, dass der Vermieter im Falle eines Zahlungsverzugs das Mietverhältnis fristlos kündigen darf, § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
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