Schönheitsreparaturen sind ein ewiger Zankapfel. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. So entschied es zumindest der BGH am 6. November 2013 (Az. VIII ZR 416/12). Der Vermieter kann aber auch nicht verlangen, dass die Wände ausschließlich in Weiß gestrichen werden – erforderlich ist lediglich eine Farbgebung, die eine schnelle Weitervermietung ermöglicht. Bei knallbunt gestrichenen Wänden ist das nicht der Fall.
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