§ 550 BGB regelt die Form des Mietvertrags. Wann gilt diese Regelung nicht?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut. Für Landpachtverträge gilt abweichend der § 585a BGB. Danach gilt ein Landpachtvertrag für unbestimmte Zeit, wenn er für eine längere Zeit als zwei Jahre nicht schriftlich geschlossen wird. Bei Mietverträgen ist es nur ein Jahr.
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