Fast jeder Mieter muss beim Einzug eine Mietkaution hinterlegen. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Geregelt ist das in § 551 Abs. 3 S. 3 BGB. Die Mietkaution muss danach vom Vermögen des Vermieters getrennt sein. Der Vorteil ist, dass sie dann im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt ist.
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