Was gilt bei einer Wohngemeinschaft als Mietpartei?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, eine WG ist zumeist keine BGB-Außengesellschaft, da sie in der Regel kein Gesellschaftsvermögen hat. Bei Interesse lesen Sie doch LG Frankfurt, Urt. v. 28.07.2009, Az. 2-11 S 230/08.
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