Nach der Rechtsprechung sind Schönheitsreparaturen Maßnahmen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch hervorgerufene Spuren in den Mieträumlichkeiten wieder entfernen. Was ist keine Schönheitsreparatur?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, so entschieden vom OLG Hamm, vgl. Urt. v. 22.03.1991, 30 RE Miet 3/90.
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