Der Rückgabenanspruch aus § 546 Abs. 1 BGB…?
vorherige Frage zur AuswertungNein, der Rückgabeanspruch aus § 546 BGB richtet sich nach der Regelverjährung in den §§ 195, 199 BGB. § 548 BGB gilt nicht für den Rückgabeanspruch, sondern betrifft Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache.
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