Kommen wir zu einer weiteren Reformbestrebung des Mietrechts-änderungsgesetztes: Durch welches Modell konnte bisher der Schutz des Mieters aus § 577 a BGB vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen umgangen werden?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt! Kennzeichnend dafür ist, dass ein Mietshaus von einer Gesellschaft mit der Absicht gekauft wird, den Gesellschaftern die Wohnungen darin zu überlassen und diese in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Bevor dies dann passiert, spricht die Gesellschaft gegenüber den bisherigen Mietern eine Kündigung wegen des Eigenbedarfs einzelner Gesellschafter aus, womit der Kündigungsschutz gemäß § 577a BGB ausgehebelt wird.
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