Kommen wir zu einer weiteren Reformbestrebung des Mietrechts-änderungsgesetztes: Durch welches Modell konnte bisher der Schutz des Mieters aus § 577 a BGB vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen umgangen werden?
vorherige Frage nächste FrageNein, denn Hamburger Modell ist nicht die korrekte Bezeichnung!
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