Das Mietrechtsänderungsgesetz modifiziert die bestehenden Regelungen über Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen in §§ 554 ff. BGB. Was ändert sich nicht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Der Tatbestand der energetischen Modernisierung zum Zwecke von Endenergieeinsparung wird durch das Mietrechtsänderungsgesetz erstmals neu in den § 554 BGB eingeführt.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.