Nach ständiger Rechtsprechung stellt ein ärztlicher Eingriff eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Wodurch wird eine solche jedoch in der Regel gerechtfertigt sein?
vorherige Frage nächste FrageVollkommen korrekt!Lesen Sie hierzu beispielsweise das Urteil des BGH vom 5. Juli 2007 (Az. 4 StR 549/06).
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