Welche der nachfolgenden Anspruchsgrundlagen ist beim Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers durch den behandelnden Arzt nicht einschlägig?
vorherige Frage nächste FrageNein. Diese Vorschrift ist mögliche Anspruchsgrundlage, da sie die Haftung für einen Verrichtungsgehilfen, etwa der Urlaubsvertretung des Hausartzes, festlegt.
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