Woraus wird ein Anspruch des Patienten gegen den behandelnden Arzt auf Einsicht in die Originalbehandlungsakten nicht hergeleitet ?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch: Die Einsichtsmöglichkeit stellt gerade eine solche Nebenpflicht dar. Lesenswert ist hierzu das Urteil des BGH vom 23.November 1982 (Az. VI ZR 222/79) sowie der Beschluss des OLG Frankfurt vom 9. Mai 2011 (Az. 8 W 20/11).
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