Was ist kein gesetzlicher Zweck des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, dies ist gerade ein Ziel des Gesetzes - schauen Sie mal in § 1 Abs. 1 Nr. 3 LFGB hinein.
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