Was ist kein gesetzlicher Zweck des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)?
vorherige Frage nächste FrageQuatsch, genau das ist ein Ziel des Gesetzes - nachzulesen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 LFGB.
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