Wie heißt die Gebühr, die entsteht wenn Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen beziehungsweise fortsetzen?
vorherige Frage nächste FrageNein! Die Einigungsgebühr entsteht grundsätzlich für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (Nr. 1000 VV).
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