Welche der folgenden Gebühren blieb trotz der Gebührenreform von 2004 erhalten?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Vergleichsgebühr war in § 23 BRAGO geregelt. Dieser Gebühr entspricht die heutige Einigungsgebühr in Nr. 1000 der VV (Vergütungsverzeichnis) des RVG.
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